(netto) von Fr. 4'000.00 auszugehen. Vom monatlichen Einkommen ist praxisgemäss ein Pauschalabzug von 20% für die Krankenkasse und die Steuern vorzunehmen. Hinzu kommt ein Unterstützungsabzug für den Sohn von 7.5% (der Unterstützungsabzug von 15% pro unterstützungspflichtigem Kind ist mit der Ehefrau hälftig zu teilen). Das strafrechtlich relevante Monatseinkommen beträgt somit Fr. 2'960.00, woraus sich ein Tagessatz von abgerundet Fr. 90.00 (Fr. 2'960.00 / 30) errechnet.