Vor Obergericht führte der Beschuldigte aus, dass er seit 2018 selbständig als Immobilienmakler tätig sei, wobei er mangels Geschäftsabschlüsse kein Einkommen erziele. Er lebe im Moment von seinem Pensionskassengeld und schätze, dass er ca. Fr. 4'000.00 bis Fr. 5'000.00 davon monatlich verbrauche. Er habe zwei Kinder, wobei er seinen Sohn, welcher nun seine Praktikumsstelle antrete und noch zuhause wohne, noch teilweise finanziell unterstütze. Seine Ehefrau arbeite knapp 50% bei einer Apotheke und verdiene ca. Fr. 40'000.00 im Jahr (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Zugunsten des Beschuldigten ist von einem Monatseinkommen - 27 -