Man könnte den Schaden auch solidarisch decken (UA act. 65 Ziff. 15). Anlässlich seiner Befragung vom 8. Juli 2020 gab er zu Protokoll, dass er seine Vermögenswerte zurückgewollt habe (UA act. 72 Ziff. 8). Er habe gegenüber D. den Lösungsvorschlag gemacht, dass die A. ihm Liegenschaften, nämlich 10 Vermittlungen in den nächsten drei Jahren, vermitteln solle, womit für ihn die Sache erledigt gewesen wäre (UA act. 75 Ziff. 21). Auf die Frage, ob eine Zahlung/Entschädigung an ihn eine Lösung impliziere, antwortete der Beschuldigte, dass dies eine Möglichkeit sei. Es gäbe wahrscheinlich noch andere (UA act.