Er rechnete vor, dass sein Schaden mit 10 Objekten à 1 Million Franken und einer Provision von 2% gedeckt wäre (UA act. 137). Der Beschuldigte gab anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 26. Februar 2020 zu Protokoll, dass die A. wisse, um was es betreffend Lösungsvorschlag gehe. Darum, dass er eine angemessene Entschädigung erhalte (UA act. 64 Ziff. 10). Er wäre bereit, sich mit der A. auf gütlicher Ebene zu einigen. Es gäbe einen Haufen Möglichkeiten. Es gebe Schadensfonds und es gebe Rückstellungen. Man könnte den Schaden auch solidarisch decken (UA act.