I. in seiner Kontaktnotiz fest, dass der Beschuldigte ihm gegenüber anständig geblieben sei. Auch D. bezeichnete den Tonfall des Beschuldigten während eines Telefongesprächs als stets angenehm und die Diskussionen hätten auf einer sachlichen Ebene stattgefunden. Auffallend ist auch, dass den Kontaktnotizen gemein ist, dass alle Mitarbeiter den Aus- - 19 -