Auch das von den verschiedenen Mitarbeitern, u.a. D. und E., angebotene Care Team lehnte der Beschuldigte jeweils ab. Die kohärenten Reaktionen der A. auf das Verhalten des Beschuldigten, wie das Informieren der Bankleiterin über die aktuelle Situation, das Hinzuholen von «stillen Zeugen» bei einem Telefonat und schliesslich das von der Bankleitung ausgesprochene Hausverbot zeigen auf, wie sich die Situation zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin im fraglichen Zeitraum immer mehr zugespitzt hat.