Vorliegend gibt es damit insgesamt, auch betreffend die Kontaktnotizen von anderen Mitarbeitern, keine Anhaltspunkte, dass diese nicht echtzeitlich erstellt oder in irgendeiner Art und Weise verfälscht wurden. Es ist auch kein Grund oder Motiv ersichtlich, weshalb diese Mitarbeitenden der A. im Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen Kontaktnotizen hätten falsche Angaben machen sollen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Den Kontaktnotizen ist gemein, dass alle sehr detailliert und lebensnah verfasst sind. Obwohl sie von unterschiedlichen Personen verfasst wurden, weisen sie Übereinstimmungen selbst in Detailpunkten auf: