Er sei nun «am längeren Hebel» und könne jetzt «Druck aufbauen» (UA act. 144). Er könne garantieren, dass F. ab 2021 nicht mehr Bankleiterin sein werde, da er über dieses «Druckmittel» (UA act. 144) verfüge und sie nicht gewillt seien, ihm seinen Verlust zu entschädigen. Sein Telefonat solle nicht als «Drohung» (UA act. 144) gelten, sondern sei Fakt. Als sie ihn gefragt habe, was er genau mit Druckmittel meine und was er vorhabe, habe er gemeint, dass wir schriftlich von ihm hören werden. Er werde einen eingeschriebenen Brief schicken (UA act. 144). Auch hierzu konnte D. nichts sagen, da er an diesem Telefongespräch nicht anwesend gewesen sei (UA act. 88).