4.3.9. Am 31. Januar 2020 habe der Beschuldigte gemäss Anklageschrift gegenüber G. gesagt, dass er über alle Kundendaten der vom Diebstahl aus der Safeanlage Betroffenen verfüge und nun Druck aufbauen könne. G. hielt in ihrer verfassten Kontaktnotiz zum betreffenden Vorfall vom 31. Januar 2020 fest, dass der Beschuldigte F. nicht habe erreichen können und diese ihn auch nicht zurückrufe. Es sei im Interesse der A., mit ihm zu sprechen, da er im Besitz aller Kundendaten betreffend den Safe-Vorfall sei. Sie hätten ein Interesse, dass diese nicht öffentlich gemacht werden würden. Er sei nun «am längeren Hebel» und könne jetzt «Druck aufbauen» (UA act. 144).