4.3.8. Der Beschuldigte habe gemäss Anklageschrift am 12. August 2019 in Anwesenheit von I., Mitarbeiter der A., gesagt, dass er die Bank in die Luft jagen und den IS vorbeischicken werde, sollte er keine Entschädigung erhalten. Gemäss Kontaktnotiz von I. vom 12. August 2019 habe der Beschuldigte ihm gegenüber gesagt, dass es ihn nerve, weil die Polizei gar nicht mehr ermitteln würde. Er sei mit der Entschädigung resp. dem Vorgehen der A. in seinem Fall nicht zufrieden und er wolle sich einen neuen Anwalt nehmen und den Fall wieder aufrollen. I. solle F. grüssen und er erwarte einen Rückruf von ihr.