ihren Bonus hergeben. Nachdem nochmals der besprochene Prozess als einziger Weg zu einer Entschädigung angesprochen wurde, habe der Beschuldigte geschrien, dass ihn der Prozess nicht interessiere. Nachdem sie dem Beschuldigten deutlich gesagt habe, dass sie sich von Drohungen nicht einschüchtern lasse, habe er erneut mit groben Beschimpfungen und Drohungen begonnen, worauf sie das Gespräch beendet und ihm freundlich ein schönes Wochenende gewünscht habe (UA act. 138 f.). Befragt zu diesem Vorfall gab D. am 18. Dezember 2020 zu Protokoll, dass er sich nicht 100% sicher sei, ob diese Wörter gefallen seien.