Weiter wird in der Kontaktnotiz festgehalten, dass aufgrund der Vorgeschichte das Telefongespräch via Lautsprecher geführt werde und G. sowie H. Ton als «stille Zeugen» hinzugeholt worden seien. Der Beschuldigte sei äusserst aufgeregt gewesen und habe schnell und hektisch gesprochen. Gleich zu Beginn – ohne zu erwähnen, was sein Anliegen sei – habe er damit gedroht, zu N. und M. zu gehen. Er würde die A. bis aufs Blut plagen und sie hätten sein Geld gestohlen. Ausserdem sei ganz klar, dass massive Sicherheitsmängel vorgelegen hätten. Er würde die A. so lange nicht in Ruhe lassen, bis die Entschädigung bezahlt sei.