er dazu nichts sagen könne, da er dort nicht anwesend gewesen sei (UA act. 86). Gemäss seiner Kontaktnotiz vom 14. März 2018 habe er aber den Beschuldigten mit der Kontaktnotiz von E. vom 13. März 2018 konfrontiert und ihn gefragt, wie seine Aussage zu werten sei, dass er diese Bank in die «Luft jagen» werde, sollte er keine Entschädigung erhalten. Der Beschuldigte habe ihm daraufhin erklärt, dass er in Rage gewesen sei und seine Emotionen mit ihm durchgegangen seien und sie nichts zu befürchten hätten. Er habe dem Beschuldigten mitgeteilt, dass die Drohung nicht weiterverfolgt werde (UA act. 122).