Der Beschuldigte habe aber auch Verständnis gezeigt, dass die Abklärungen und Ermittlungen noch dauern würden, wobei er eine Unterstützung durch Carelink abgelehnt habe (UA act. 116 f.). D. bestätigte in seiner Einvernahme vom 18. Dezember 2020, dass die Aussagen so korrekt seien, wie sie in der Strafanzeige stehen (UA act. 86). Der Beschuldigte bestreitet sowohl in seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. Juli 2020 (UA act. 72 Ziff. 8) als auch anlässlich seiner Befragung vor Vorinstanz vom 5. Januar 2022 (GA act. 37 f.) und auch vor Obergericht (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4), dass er dies so gesagt habe.