Er habe den Beschuldigten gebeten, abzuklären, wie er versichert sei und er solle Belege oder Fotos zur Dokumentation des Diebesguts einreichen. Der Beschuldigte sei wütend und verärgert gewesen und er habe von der A. vollen Schadenersatz verlangt. Er würde es zu seiner «Lebensaufgabe machen, die A. kaputt zu machen» (UA act. 117), sollte dies nicht erfolgen. Er habe früher selber bei der A. gearbeitet und besitze Beweise, welche die A. nicht an der Öffentlichkeit sehen möchte (US-Kunden). Der Beschuldigte habe aber auch Verständnis gezeigt, dass die Abklärungen und Ermittlungen noch dauern würden, wobei er eine Unterstützung durch Carelink abgelehnt habe (UA act.