Da der Beschuldigte nicht sofort einen Termin vereinbaren konnte, habe er sich um 9:30 Uhr nochmals bei ihm gemeldet und sie hätten einen Termin für 10:00 Uhr vereinbart. Er habe den Beschuldigten dann um 10:00 Uhr empfangen und ihm den Ablauf des bevorstehenden Safebesuches erklärt, wobei dieser sofort die Haftungsfragen gestellt habe. Der Beschuldigte habe detailliert den Inhalt des Safefaches angegeben und habe entschieden, Anzeige zu erstatten. Er habe den Beschuldigten gebeten, abzuklären, wie er versichert sei und er solle Belege oder Fotos zur Dokumentation des Diebesguts einreichen.