3.10. Die Privatklägerin beantragte mit Berufungsantwort vom 18. November 2022 die kostenfällige Abweisung der Berufung und das Festhalten an den Anträgen in der Anschlussberufung. 3.11. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 teilte der Beschuldigte mit, dass er einstweilen auf eine ausführliche Stellungnahme zur Berufungsantwort verzichte. 3.12. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 15. August 2023 statt. -8- Das Obergericht zieht in Erwägung: