8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.» 2.2. Mit Eingabe vom 18. Januar 2022 meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm am 12. Januar 2022 zugestellte Urteilsdispositiv an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 6. Juli 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 25. Juli 2022 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge: «1. Die Dispositivziffer 1 des Urteils vom 5. Januar 2022 des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Strafgerichts, sei vollumfänglich aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: