7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 1'400.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 800.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 0.00 d) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung von Fr. 0.00 -5-