2. 2.1. Am 5. Januar 2022 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden statt. Diese erkannte gleichentags: « 1. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. 2. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34, und 47 StGB zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 40.– festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 2'000.–.