Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […]» 1.2. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 18. März 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen -4- am 15. April 2021 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden.