Der Beschuldigte hat mit der Androhung ernstlicher Nachteile wie mögliche Ehrverletzungen zum Nachteil der A. und der Veröffentlichung von Informationen und Bankunterlagen zum Nachteil der A. und deren Kunden und dem damit möglichen Reputationsschaden wissentlich und willentlich versucht die A. zu einer Entschädigungszahlung zu seinen Gunsten zu nötigen. Ort: Q., [Adresse], Niederlassung A. [Adresse des Wohnortes des Beschuldigten] Zeit: Freitag, 9. März 2018 bis Dienstag, 11. Februar 2020 Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: