Schliesslich sendete der Beschuldigte am 11. Februar 2020 von seinem Wohnort eine E- Mail an diverse leitende Angestellte der A. (D., F., J., K., L., M., N.) und drohte im darin angehängten Schreiben damit, dass wenn die A. ihm bis zum 26. Februar 2020 keinen Lösungsvorschlag anbiete, er sensible Informationen verbreite, um schliesslich der Reputation der A. zu schaden. Der Beschuldige gab an über Informationen anderer Kunden der Bank zu verfügen.