Der Beschuldigte drohte am 12. August 2019 in der Niederlassung der A. an der [Adresse] in Q. in Anwesenheit von I. (Kundenberater Niederlassung Q.), die Bank in die Luft zu jagen und den IS vorbeizuschicken, sollte er keine Entschädigung erhalten. -3- Der Beschuldigte äusserte am 31. Januar 2020 gegenüber G., dass er über alle Kundendaten der vom Diebstahl aus der Safeanlage der Niederlassung Q. der A. verfügt und nun Druck aufbauen kann.