Der Beschuldigte äusserte am 14. März 2018 gegenüber D., dass er über sensible Informationen über die A. verfügt. Der Beschuldigte äusserte am 4. Mai 2018 gegenüber D., dass er im Besitz von Informationen ist, die die A. ins Wanken bringt, falls er diese publik macht. Er gab an, dass er dafür keinen Aufwand scheut und sein Geld zurückwill, auch wenn er dafür ins Gefängnis muss. Der Beschuldigte äusserte am 31. Mai 2018 gegenüber D., dass er den Schaden ersetzt haben will, ansonsten er die Details an die Öffentlichkeit bringt.