Es seien aufgrund seiner Intelligenz beziehungsweise seiner kognitiven Fähigkeit schnelle Fortschritte zu erwarten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22 f.). Diese Einschätzung deckt sich sodann im Wesentlichen mit der Einschätzung des Beschuldigten selbst (so sagte er im Rahmen der Berufungsverhandlung aus, er befinde sich etwa in der Mitte der Behandlungszeit; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). In - 14 -