Diesem ist zu entnehmen, dass im Rahmen einer Routinekontrolle in der Zelle des Beschuldigten Briefe unter anderem an das Opfer mit massiven Drohungen aufgefunden worden sind. Zwar habe der Beschuldigte ausgeführt, er habe nicht vorgehabt, diese abzuschicken. Allerdings sei die therapeutische Einordnung dieser jüngst zutage getretenen Konstellation schwierig und bedürfte aus therapeutischer Sicht einer eingehenden Bearbeitung. Ob dies im Rahmen einer ambulanten Therapie möglich sei, müsse kritisch beurteilt werden (vgl. Therapieverlaufsbericht vom 24. Februar 2023, S. 4).