Er führte jedoch weiter aus, dass die Chancen hinsichtlich einer erfolgreichen Durchführung einer ambulanten Therapie 50 zu 50 stehen würden und äusserte diesbezüglich – wie bereits vor Vorinstanz – insbesondere aus Sicherheitsgründen Bedenken (vorinstanzliches Protokoll S. 6 f., act. 59 f., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 19 und 24). Dass diese Sicherheitsbedenken gerechtfertigt erscheinen, zeigt sich anhand des aktuellen Therapieverlaufsbericht vom 24. Februar 2023 der Psychiatrischen Dienste E.. Diesem ist zu entnehmen, dass im Rahmen einer Routinekontrolle in der Zelle des Beschuldigten Briefe unter anderem an das Opfer mit massiven Drohungen aufgefunden worden sind.