Nach Ansicht von Dr. med. L. könne jedoch noch nicht beurteilt werden, ob dies aus legalprognostischer Sicht eine grundlegende Verbesserung zur Folge habe, vielmehr sei dies erst der Anfang einer längeren Therapie (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte selbst an, dass er die Umstände mit C. noch nicht vollständig verarbeitet habe und er diesbezüglich Hilfe brauche, weshalb er grundsätzlich auch nichts gegen eine Therapie habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4, 6 und 8 f.).