Zudem sei in der forensischen Psychiatrie der stärkste Prädikator für zukünftiges Verhalten das vergangene Verhalten. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest damit zu rechnen, dass er bei neuerlichen Beziehungsbrüchen ähnlich reagieren werde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21). Dem Therapieverlaufsbericht vom 24. Februar 2023 der Psychiatrischen Dienste E. ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte ein beginnendes Problembewusstsein entwickle. Nach Ansicht von Dr. med.