Gewaltverbrechen – umsetzen könnte (vorinstanzliches Protokoll S. 6 f., act. 59 f.,). Das von Dr. med. L. skizzierte Gefahrenspektrum ist weit und umfasst auch (schwere) gewalttätige Übergriffe. So führte er aus, dass man aus der Forschung zu Stalkern wisse, dass 80 Prozent der Stalker, die effektiv schwere Gewalttaten begehen, ähnliche Persönlichkeitsauffälligkeiten aufweisen würden wie der Beschuldigte (UA act. 128 ff., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 18, 19 f.). Zudem sei in der forensischen Psychiatrie der stärkste Prädikator für zukünftiges Verhalten das vergangene Verhalten.