Die hochproblematischen Persönlichkeitseigenschaften sowie die depressiven Episoden stünden nicht nur isoliert nebeneinander, sondern würden sich gegenseitig negativ beeinflussen, weshalb der Beschuldigte impulsiv, aggressiv und mit Gewaltbereitschaft reagiere (UA act. 126 f.,136 und 139 f., vorinstanzliches Protokoll S. 6 f., act. 59 f., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). Dr. med. L. führte in seinem Gutachten aus, dass die vorgeworfenen Straftaten mit seinen Persönlichkeitseigenschaften und seiner depressiven Verstimmung in klarer Weise zusammenhängen würden (UA act. 126 f., 139).