Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch Dr. med. L. am 3. und 10. September 2021 sowie am 29. Oktober 2021 psychiatrisch begutachtet (Untersuchungsakten [UA] act. 82 ff.). Das von ihm erstellte Gutachten datiert vom 15. November 2021. Es beruht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung und ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar. Es wird somit darauf abgestellt, was im Folgenden darzulegen ist. Dr. med. L. diagnostizierte beim Beschuldigten akzentuierte narzisstische und paranoide, querulatorische Persönlichkeitszüge sowie eine leichte bis mittelgradige depressive Episode (UA act. 124 f., 138).