Der Beschuldigte selbst gab an, seine aktuelle Strategie betreffend Konfliktlösung bestehe darin, sich vom Geschehen zu entfernen und der Tatsache, dass seine Mutter präventiv eingreife (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10, GA act. 198). Dies ist jedoch nicht als zuverlässige Strategie zu betrachten, zumal die Mutter ihn nicht auf Schritt und Tritt begleiten und vor unangenehmen oder herausfordernden Situationen schützen kann. Zudem ist nicht realistisch, dass der Beschuldigte sich jederzeit von Konflikten entfernen kann oder will. So gab er auch selbst an, nicht ausschliessen zu können, dass er jemanden zusammenschlage. Er könne dies nicht kontrollieren.