223, Protokoll Berufungsverhandlung S. 16). Das ungünstige legalprognostische Profil habe sich auch in den standardisierten Verfahren abgebildet, aus deren Auswertungen sich ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko ergeben habe (Gutachten S. 24 f.). Die Gefahr erneuter Straftaten gehe in allererster Linie von seinen dissozialen Persönlichkeitsanteilen aus.