Typischerweise würden die ersten Symptome im Alter zwischen 15 und 35 Jahren auftreten, nicht erst mit 40 Jahren. Auch die Feindbildproduktion des Beschuldigten würde nicht das Ausmass wie bei einer Schizophrenie erreichen. Weiter hätten die Delikte nicht den geringsten Bezug zu einer Schizophrenie, dort seien Delikte im Wahn oder die Einnahme von Betäubungsmitteln zur Selbstmedikation typisch. Stattdessen würden die Delikte des Beschuldigten eine mentale Fitness offenbaren, welche bei einem Schizophrenie-Patienten nicht vorhanden sein könne. Er kritisiert weiter, dass Dr. med. O. ihre Diagnose vom Symptom des «Stimmenhörens» ableite.