Diesen Ausführungen des Sachverständigen ist zuzustimmen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass das Gutachten unabhängig erstattet werden soll und deshalb die Absprache des Sachverständigen mit behandelnden Ärzten in dieser Hinsicht nicht zwangsläufig von Vorteil ist. Nach der Praxis des Bundesgerichts ist eine Fremd-anamnese nicht unerlässlicher Bestandteil eines Gutachtens, sondern eine Frage des medizinischen Ermessens (Urteil des Bundesgerichts 6B_82/2018 vom 25. September 2018 E. 3.4 mit Hinweisen).