Das psychiatrische Gutachten von Dr. med. H. stützt sich auf die Verfahrensakten, einen Brief von F.A., telefonische Auskünfte, die Befragung der Mutter des Beschuldigten sowie Beobachtungen und Befunde anlässlich der Untersuchung vom 8. Dezember 2020 (Gutachten, S. 2 und 11). Dr. med. H. hat ausgeführt, diese Informationen hätten ihm ein Bild ermöglicht und er habe alles Notwendige gehabt, zumindest um die klassischen forensischen Fragen zu beantworten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19, GA act. 215 und 230). Im Gutachten machte er klar erkenntlich, wenn er eine Frage infolge fehlender Exploration nicht oder nur in allgemeiner Form beantworten konnte, respektive die Antwort stark von