Nachdem der Beschuldigte am 8. Dezember 2020 vorerst zur Exploration bei Dr. med. H. erschienen ist, hat er sich ohne sachliches Gespräch mit diesem wieder vom Ort entfernt, bzw. hat nur ein maximal 15-minütiges Gespräch «zwischen Tür und Angel» stattgefunden (GA act. 213). Wenn der Beschuldigte ausführt, dass er den Ort aufgrund der Anwesenheit weiterer Personen – nämlich eines zweiten Arztes – verlassen habe, ist dem entgegenzuhalten, dass ihm der mögliche Beizug weiterer Personen durch den Gutachter rechtmässig mitgeteilt worden war.