Für die neu zu beurteilenden Delikte wird eine Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ausgefällt. Diese Strafe bildet die Einsatzstrafe. In einem zweiten Schritt ist die Einsatzstrafe um die widerrufene Freiheitsstrafe von 18 Monaten des Obergerichts des Kantons Aargau vom 25. Juni 2018 angemessen zu erhöhen. Im Rahmen der Asperation ist dabei zu berücksichtigen, dass sowohl die zu widerrufende Freiheitsstrafe als auch die für die neu zu beurteilenden Delikte (vorläufig) gebildete Strafe bereits Gesamtstrafen sind, welche schon eine Privilegierung des Beschuldigten enthalten (BGE 145 IV 146).