Urteile 6B_447/2015 vom 14. Oktober 2015 E. 1.3; 6B_443/2014 vom 19. Januar 2015 E. 3.2.2). 6.8.3. Vorliegend ist auch unter Berücksichtigung des Vollzugs der neuen Strafe – einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten – noch von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen.