6B_141/2009 vom 24. September 2009 E. 1; 6B_268/2008 vom 2. März 2009 E. 6; 6B_724/2008 vom 19. März 2009 E. 3.1). Die ungünstige Prognose wird insbesondere im Gutachten von Dr. med. H. vom 17. Februar 2021 sowie nach dessen aktueller Einschätzung gestellt. Er diagnostiziert dem Beschuldigten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen und kommt zum Schluss, - 26 - dass eine sehr hohe Rückfallgefahr für erneute Delikte aus dem bekannten Spektrum und ein Restrisiko für Gewalttätigkeit bestehe (Gutachten, S. 26 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 16, siehe dazu ausführlich unten).