worden ist (Gutachten S. 8, Protokoll Berufungsverhandlung S. 20). Zumindest hat er im damaligen Strafverfahren eine nicht unbeachtliche Anzahl Tage in Untersuchungshaft verbracht. So befand er sich vom 21. Januar 2015 bis zum 4. Juni 2015, d.h. 135 Tage, im Status der Untersuchungshaft, wobei er mehrmals zur Krisenintervention in die Organisation T. eingeliefert werden musste (26. Januar 2015 bis 9. Februar 2015 und 21. April 2015 bis 27. April 2015). Er konnte sich anlässlich der Berufungsverhandlung zwar nicht daran erinnern, jemals in Haft gewesen zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11), dies war jedoch der Fall und konnte beim Beschuldigten offensichtlich keine abschreckende