Merklich negativ auf die Legalprognose wirkt sich aus, dass es sich bei den neuen Delikten um teilweise einschlägige Delikte zu den Vorstrafen ([teilweise] gewerbsmässiger Diebstahl, Fälschung von Ausweisen und Betrug) handelt, da sie ein ähnliches Verhaltensmuster wie die früheren Taten aufweisen. Zudem liess sich der Beschuldigte offenbar nicht durch den drohenden Vollzug des unbedingt ausgesprochenen Teils der Freiheitsstrafe von 18 Monaten abschrecken, wobei er die Haft am 3. September 2019 zwar antrat, jedoch gleichentags in die Organisation T. überwiesen worden ist und in der Folge aufgrund von fehlender Hafterstehungsfähigkeit von einer Rückverlegung abgesehen