Es ist dabei zu beachten, dass sich der Beschuldigte völlig unbeirrt wieder strafbar gemacht hat, indem er sich an verschiedenen Daten zur jeweils neuen Begehung von Delikten verschiedener Art entschieden hat. Dies auch, nachdem in der Anklage vom 21. Februar 2019 noch weitere Delikte angeklagt worden sind, deren Verfolgung mittlerweile wegen Verjährung eingestellt worden ist. Merklich negativ auf die Legalprognose wirkt sich aus, dass es sich bei den neuen Delikten um teilweise einschlägige Delikte zu den Vorstrafen ([teilweise] gewerbsmässiger Diebstahl, Fälschung von Ausweisen und Betrug) handelt, da sie ein ähnliches Verhaltensmuster wie die früheren Taten aufweisen.