Der Beschuldigte ist geschieden und hat vier minderjährige Kinder, wobei das Verhältnis problematisch scheint, bzw. praktisch kein Kontakt bestehe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). Er verfügt über eine Ausbildung als Koch, ist aber seit längerer Zeit arbeitslos und gibt an, dauerhaft nicht arbeiten zu können (UA 2 act. 7 ff., GA act. 90). Gemäss eigenen Angaben lebt er von der Unterstützung seiner Familie, insbesondere seiner Mutter, und wohnt er auch bei seiner Mutter (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7, vgl. auch UA 2 act.