2022 (siehe aktueller Strafregisterauszug). Da die Unschuldsvermutung gilt, bleiben diese Strafuntersuchungen grundsätzlich unberücksichtigt. Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung spruchreif, wobei es um eine wechselseitige körperliche Auseinandersetzung gegangen sei, bezüglich der von den beiden Beteiligten gegenseitige Schuldzuweisungen gemacht worden seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22). Mit Blick auf das Nachtatverhalten bestehen hinsichtlich des Wohlverhaltens des Beschuldigten damit jedoch zumindest Fragezeichen. Der Beschuldigte zeigte sich im vorliegenden Strafverfahren auch nicht kooperativ oder einsichtig, er stritt