Es ist jedoch immerhin zu beachten, dass aus dem täterbezogenen Strafzumessungskriterium der Vorstrafen nicht indirekt ein tatbezogenes Kriterium gemacht wird. Mithin dürfen diese Vorstrafen nicht wie eigenständige Delikte gewürdigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2015 vom 25. August 2015 E. 1.4). Aktuell laufen gegen den Beschuldigten zwei Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Baden, eine wegen einfacher Körperverletzung vom 15. März 2021, sowie eine wegen Urkundenfälschung vom 21. November - 23 -