Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden wurde er am 10. Januar 2013 wegen (versuchten) Diebstahls, Verletzung der Verkehrsregeln, fahrlässiger Beeinträchtigung der Betriebssicherheit und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 25. Juni 2018 wurde er sodann wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher geringfügiger Sachbeschädigung, Fälschung von Ausweisen und mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate bedingt vollziehbar, und einer Busse von Fr. 3'000.00 verurteilt. Die beiden