6.6.4. Hinsichtlich der Täterkomponente ist Folgendes auszuführen: Der heute 40 Jahre alte Beschuldigte ist mehrfach und zum Teil einschlägig vorbestraft, sein aktueller Strafregisterauszug enthält (noch) zwei Vorstrafen. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden wurde er am 10. Januar 2013 wegen (versuchten) Diebstahls, Verletzung der Verkehrsregeln, fahrlässiger Beeinträchtigung der Betriebssicherheit und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt.